Fragen und Antworten zur Vollversammlung FH Flensburg WS 2011/12

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Wir bekommen vereinzelt Mails von Studierenden, die teilweise verärgert sind oder unverständnis zeigen. Wir wollen hier ein paar Fragen und Antworten sammeln. Wenn ihr noch Fragen oder Anmerkungen habt, schickt uns eine Mail an asta@stud.fh-flensburg.de!

 

Warum haben wir euch so "kurzfristig" informiert?

Zunächst mal, ist dieser Grund sehr schwierig zu erklären. Wir hören ebenso immer wieder von Studierenden, dass Einladungen zwei oder drei Wochen vorher viel zu weit weg sind und sie sich das nicht merken können oder wollen. Aber dennoch sind sechs Tage recht knapp, also warum genau. Die Gründe sind die folgenden: Die Themen sind teilweise schon länger in allen möglichen Gremien thematisiert worden, jedoch wurde es erst seit der Senatssitzung im vergangenen November ernst. Die Reorganisation der FH Flensburg wird vom Präsidium mit Nachdruck verfolgt. Der Senat wird noch am 21.12.2011 diskutieren und im Januar 2012 eine Entscheidung herbeiführen, die das Präsidium dann als Grundlage nehmen kann. Warum ist dennoch ein Monat vergangen, fragt man sich jetzt vielleicht und auch das können wir dir erklären. Das StuPa hat in seiner Sitzung am 23.11.2011 eine Vollversammlung einberufen, die noch im Dezember stattfinden soll und die Organisation an den AStA übergeben. Wir haben dann den Raum beantragt und die Professoren informiert, sowie intern Vorbereitungen getroffen. Da wir aber erst einladen können, wenn wir die Raumzusage haben, konnten wir dies erst ab letzten Dienstag, den 6.12.2011 tun. Und dies ist dann unmittelbar geschehen. In der Woche direkt vor Weihnachten wäre ein Meinungsbild noch schwerer zu bekommen gewesen oder schon zu spät und nach den Klausuren sind kaum noch Studierende in Flensburg. Dies alles gab es zu berücksichtigen und abzuwägen.

 

Warum dann noch im Dezember, während es viel zu tun gibt?

Das wissen wir selbstverständlich und daher findet diese Veranstaltung auch nicht während eurer Freizeit oder vorlesungsfreien Zeit statt, sondern im Vorlesungsbetrieb und zu diesem sind die Lehrenden verpflichtet diese Veranstaltungen freizustellen. Auch wir müssen Hausarbeiten schreiben und uns auf Prüfungen vorbereiten und uns darüber hinaus noch um diese hochschulpolitische Arbeit kümmern (in Gremien und im AStA selbst). Daher sollten diese zwei Stunden bei jedem Studenten möglich sein.

 

Wo sind die Hintergrundinfos zu diesen Themen?

Das hat vielerlei Gründe auf die wir schriftlich kaum eingehen können. Wir wollen aber dennoch eine kleine Übersicht geben. Die genauen Pläne zur Reorganisation der FH Flensburg werden den Senatsvertretern erst am 14.12.2011 vorgelegt und wir können nur ein groben Überblick geben. Welchen Nachdruck einzelne Themen wie eben die Reorganisation hat, kann man daher entnehmen, dass das Präsidium direkt einen Vertreter zu unserer Vollversammlung abgestellt hat, dem Ihr eure Fragen dann stellen könnt. Auch das Thema Studiengebühren ist eine komplexe Angelegenheit, die wir zunächst erläutern wollen. Wir können dann zu verschieden Themen ein grobes Meinungsbild einholen, welches unter Umständen ein umfangreicheres, nachgelagertes Meinungsbild (bspw. via Umfrage) erfordert. Aber man kann sicher nachvollziehen, dass wir nicht zu jedem Thema so umfangreiche Mails versenden können. Dafür fehlt uns auch schlicht die Zeit. Bei weiteren Themen wie der Änderung der PVO ist es teilweise noch verfahrener und die Unterlagen liegen uns selbst nicht vor, da sie vom Prüfungsamt nicht ausgegeben werden, sondern nur zur Einsicht angeboten werden. 

 

Informationen zur Änderung der PVO (27.12.2010)

Es geht um den Wegfall des mündlichen Versuchs W1 aus PVO §11 (4):

"Studierende, deren Klausur bei einer zweiten Wiederholungsprüfung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet wurde und die eine Prüfungsleistung ist, werden auf Antrag mündlich nachge- prüft, wenn in der Klausur mindestens 75 vom Hundert der für die Note „ausreichend“ (4,0) ge- forderten Leistung erbracht wurde. Die mündliche Nachprüfung erfolgt durch zwei Prüferinnen und/ oder Prüfer. Die Dauer der mündlichen Nachprüfung soll 15 Minuten umfassen. Prüfungs- berechtigte sollen die Bewertenden der Klausur sein. Als Ergebnis der mündlichen Nachprüfung wird festgestellt, ob die Note im betreffenden Fach „ausreichend“ (4,0) oder „nicht ausreichend“ (5,0) lautet. Die mündliche Nachprüfung muss im selben Prüfungszeitraum wie die Klausur durchgeführt werden."

Darüber hinaus gibt es noch einige weitere Informationen auf unserer Facebook-Site und auf Flyern und Plakaten die verteilt wurden und bis Montag bekannt sein sollten.

http://www.facebook.com/asta.fh.flensburg