Trotz Vollversammlungen saß deine Stimme im Seminar!?
Aus aktuellem Anlass:
Einige Dozierende haben am Mittwoch, den 19.12. zwischen 10:00 und 16:00 Uhr, regulär ihre Veranstaltungen stattfinden lassen.
Somit wurde eure Teilnahme an der Vollversammlung und dadurch eure Beteiligung erschwert. Dies widerspricht dem geltenden Hochschulgesetz in S-H:
§ 72 Abs. 3 HSG: „Das Studierendenparlament ... kann im Semester bis zu zwei Vollversammlungen einberufen; in dieser Zeit finden keine Lehrveranstaltungen statt.“
Aufforderung:
Bitte nennt uns Namen, Veranstaltung und Zeit, falls ihr davon betroffen seid!