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Strukturen
Organigramm der Studierendenschaft
Studierende können sich beteiligen in den Gremien der studentischen Selbstverwaltung oder in den Gremien der Hochschule. Die Gremien der Hochschule und der Akademische Senat, sind außerdem besetzt durch die Hochschulmitgliedergruppe der ProfessorInnen, der wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen MitarbeiterInnen.
Studierendenschaft der Universität Flensburg
StudierendenParlament (StuPa)
Das StuPa ist das zentrale Kollegialorgan der Studierendenschaft und Parlament der Studierenden aller Fachbereiche. Es entscheidet in den Angelegenheiten der Studierendenschaft (z. B. dem Haushaltsplan, dem Semesterticket oder Satzungen und Ordnungen), ist auf ein Jahr gewählt und besteht aus 25 Mitgliedern. Es wählt den geschäftsführenden Ausschuss der Studierendenschaft: den AStA.
Allgemeiner StudierendenAusschuss (AStA)
Der AStA ist das kollegiale Leitungsorgan und, bevollmächtigt vom StuPa, handelndes Gremium für die allgemeine studentische Interessenvertretung. Er führt, vom StuPa auf ein Jahr gewählt, die Geschäfte der Studierendenschaft und vertritt sie nach außen. Er besteht aus Referaten und Vorstand (z. B. Hochschulpolitik, Soziales, Kultur, Sport).
Die Finanzierung der Arbeit erfolgt über den Semesterbeitrag zur Studierendenschaft, über deren Verwendung das StuPa im Beschluss eines Haushaltsplanes entscheidet.
Die Finanzierung der Arbeit erfolgt über den Semesterbeitrag zur Studierendenschaft, über deren Verwendung das StuPa im Beschluss eines Haushaltsplanes entscheidet.
Fachschaftsvertretungen (Vertretungen der Fachschaften)
Die Fachschaftsvertretungen vertreten die Interessen der Studierenden im Fachbereich: der Fachschaft. Nach Beschluss der Gliederung der Studierendenschaft in Fachschaften durch das StuPa wählen die Studierenden der jeweiligen Fachschaften ihre KandidatInnen in die Fachschaftsvertretungen.
Die Fachschaftsvertretungen sind die wichtige Basis studentischer Selbstorganisation. Die gewählten FachschaftsvertreterInnen leisten die hochschulpolitische Arbeit an der Fakultät bzw. im Fachbereich, indem sie die fachlichen Interessen der Studierenden gegenüber den DozentInnen vertreten. Sie helfen außerdem bei Studienplanung und Problemen mit ProfessorInnen, thematisieren Mißstände und beleben die Kultur innerhalb der Fachschaft.
Die Fachschaftsvertretungen sind die wichtige Basis studentischer Selbstorganisation. Die gewählten FachschaftsvertreterInnen leisten die hochschulpolitische Arbeit an der Fakultät bzw. im Fachbereich, indem sie die fachlichen Interessen der Studierenden gegenüber den DozentInnen vertreten. Sie helfen außerdem bei Studienplanung und Problemen mit ProfessorInnen, thematisieren Mißstände und beleben die Kultur innerhalb der Fachschaft.
Wahlorgane
Für die Wahlen zum StuPa und den Fachschaftsvertretungen wählt das amtierende StuPa einen Wahlausschuss, der mit der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahlen beauftragt ist.
Die Tätigkeit des Wahlausschusses, das Wahlverfahren und vorliegende Einsprüche begutachtet abschließend der gleichfalls vom StuPa gewählte Wahlprüfungsausschuss.
Die Tätigkeit des Wahlausschusses, das Wahlverfahren und vorliegende Einsprüche begutachtet abschließend der gleichfalls vom StuPa gewählte Wahlprüfungsausschuss.
Wikipedia, Enzyklopädie
Allgemeiner StudierendenAusschuss (AStA)
StudierendenParlament (StuPa)
Fachschaft
Verfasste Studierendenschaft, Unabhängige Studierendenschaft
StudierendenParlament (StuPa)
Fachschaft
Verfasste Studierendenschaft, Unabhängige Studierendenschaft
Universität Flensburg
Konsistorium (nicht im im Hochschulgesetz enthalten)
Das Konsistorium beschloß bis zur Änderung des Hochschulgesetzes 2007 die Verfassung der Hochschule. Es wählte die Mitglieder des Rektorats. Es erörterte und nahm Stellung zu grundsätzlichen, die eigene Hochschule unmittelbar betreffenden Angelegenheiten, die ihm vom Senat, dem Rektorat oder einem Drittel seiner Mitglieder vorgelegt wurden. Es befindet über den Jahresbericht des Rektorats. (vgl. § 37 Hochschulgesetz Schleswig-Holstein 2000-2007)
Das Konsistorium war besetzt mit 10 studentischen VertreterInnen und jeweils 10 ErsatzvertreterInnen (stud. Stimmanteil 33%). Es tagte halbjährlich.
Das Konsistorium war besetzt mit 10 studentischen VertreterInnen und jeweils 10 ErsatzvertreterInnen (stud. Stimmanteil 33%). Es tagte halbjährlich.
Akademischer Senat
Der Akademische Senat nimmt alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung wahr, welche die gesamte Hochschule betreffen. Der Senat berät und beschließt in den wesentlichen, für die Geschäftsführung der Hochschule notwendigen Angelegenheiten. (vgl. § 21 Hochschulgesetz Schleswig-Holstein)
Der Senat ist besetzt mit nur 2 studentischen VertreterInnen und jeweils 2 ErsatzvertreterInnen (stud. Stimmanteil: 15%). Er tagt monatlich. (Protokolle)
Der Senat ist besetzt mit nur 2 studentischen VertreterInnen und jeweils 2 ErsatzvertreterInnen (stud. Stimmanteil: 15%). Er tagt monatlich. (Protokolle)
13 stimmberechtigte Mitglieder (und Vertreter/innen) bilden den Senat:
7 (7) Professor/innen,
2 (2) wissenschaftliche Mitarbeiter/innen
2 (2) nicht wissenschaftliche Mitarbeiter/innen
2 (2) Studierende
Die absolute Mehrheit liegt bei den Professor/innen (§ 21 Abs. 3 HSG).
Da das Konsistorium, in dem die Studierenden 33% der Stimmen hatten, nicht mehr besteht, sind die Studierenden auf den Senat verwiesen, wo sie nur 15% der Stimmen haben. Das neue Hochschulgesetz der CDU-SPD-Koalition aus dem Jahr 2007 hat daher die Möglichkeiten der Mitbestimmung durch Studierende abgebaut.
Rektorat / Präsidium
Das Rektorat leitete nach dem bis 2007 geltenden Hochschulgesetz die Hochschule und vertrat sie nach außen. Es entschied im Rahmen der vom Senat erlassenen Grundsätze, u. a. über die Verwendung der vom Senat im Haushaltsplan ausgewiesenen Personal- und Sachmittel. Es unterrichtete den Senat von seinen Entscheidungen. Es wirkte darauf hin, dass die Organe der Hochschule, die Fachbereiche und die Einrichtungen ihre Aufgaben wahrnahmen, dass die Mitglieder der Hochschule ihre Pflichten erfüllten und dass sie in ihren Rechten geschützt wurden. Es konnte Auskunft verlangen von allen Gremien, Einrichtungen und Organen der Hochschule. Es war das geschäftsführende Leitungsorgan der Hochschule. (vgl. § 44 Hochschulgesetz Schleswig-Holstein 2000-2007). Nach dem ab 2007 geltenden Hochschulgesetz wird die Hochschule von einem Präsidium geleitet. Ein Zuwachs an demokratischer Mitbestimmung ist davon nicht zu erhoffen.
Ausschüsse
[Die Zahl der studentischen Sitze in den Ausschüssen (in Klammern).]
Alle Angaben Stand 2007 und wegen Umstrukturierungen ohne Gewähr!
Gemeinsame Bibliothekskommission FH+Uni (1)
Ausschüsse des Senats (gemäß §§ 41, 42, 43 Hochschulgesetz):
- Zentraler Haushalts- und Planungsausschuss (2)
- Zentraler Ausschuss für Forschung und Wissenstransfer (2)
- Zentraler Studienausschuss (4)
- Zentraler Frauenausschuss (2)
Sonstige Ausschüsse und Gremien:
- Schulpraktische Studien (3)
- Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (2)
- Frauengleichstellung (2/2)
- Schlichtungsausschuss (1)
- Promotionsausschuss (2)
- Förderausschuss nach § 42 BAföG (1/1)
- Schulpraktische Studien (3)
- Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (2)
- Frauengleichstellung (2/2)
- Schlichtungsausschuss (1)
- Promotionsausschuss (2)
- Förderausschuss nach § 42 BAföG (1/1)
Die Studiengänge haben Prüfungsämter und jeweils einen Ausschuss:
Prüfungsausschuss für
- den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (2)
- den Diplomstudiengang Kultur- und Sprachmittler (1)
- den Diplomstudiengang SESAM (1)
- den Studiengang International Management (2/2)
- den Studiengang Energie- und Umweltmanagement (2)
- das Probestudium (2)
Einrichtungen des Fachbereichs
Die Universität gliedert sich gemäß ihrer "Satzung über die Lehr- und Forschungseinrichtungen" in Institute und Seminare. An jeder Einrichtung des Fachbereichs (Institut oder Seminar) wählen die hauptamtlichen und studentischen Mitglieder einen Beirat. Einem Beirat gehören sieben Mitglieder an, darunter zwei Studierende, die an der Einrichtung studieren.
Die Einrichtung entscheidet über die Verwendung der ihr zugewiesenen Räume, Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter, Sach- und Finanzmittel. (vgl. § 58 Hochschulgesetz Schleswig-Holstein)
Die Einrichtung entscheidet über die Verwendung der ihr zugewiesenen Räume, Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter, Sach- und Finanzmittel. (vgl. § 58 Hochschulgesetz Schleswig-Holstein)
Studentenwerk Schleswig-Holstein
Verwaltungsrat
Die Studierendenschaft entsendet 2 studentische VertreterInnen in den Verwaltungsrat des Studentenwerks Schleswig-Holstein, Kiel.
Verwaltungsrat des Studentenwerks (2)



