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Politische Mandate an der Hochschule

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Worum geht es?

Die Verfasste Studierendenschaft ist die organisierte Vertretung der StudentInnen. Die VertreterInnen der Studierendenschaft äußern sich zu Angelegenheiten, die StudentInnen betreffen. Das politische Mandat ist das Mandat für die Studierendenschaft und ihre VertreterInnen, sich zu allgemeinpolitischen Fragen öffentlich zu äußern. Allgemeinpolitische Äußerungen von ASten wurden jahrelang toleriert, sofern sie sich im Rahmen des "nationalen Konsenses" der Nachkriegszeit bewegten.

Geschichte

"Vor gut 40 Jahren war das noch anders, die Welt der deutschen Hochschulen überschaubar und heimelig, die Studentenschaft ziemlich konservativ. So unterhielten Asten "Vertriebenen-Referate" oder veranstalteten bis in die sechziger Jahre Fackelmärsche zum 17. Juni. Zur Frage der allgemeinpolitischen Betätigung hatten sie ein recht entspanntes Verhältnis. Im Zuge der Studentenrevolte gewannen linke Gruppierungen die Oberhand an den Universitäten. Schon in den siebziger Jahren reihten sich dann die Prozesse um das politische Mandat, in den achtziger Jahren kehrte allmählich wieder Ruhe ein.

Vor zehn Jahren ging es erneut los. Den Stein ins Rollen brachte die umstrittene Satire "Wie ich einmal bei der RAF war" 1994 in einer Münsteraner Studentenzeitung. Anschließend piesackte René Schneider, ein Jurastudent mit einigen dutzend Semestern auf der Uhr, die Studentenvertreter der Universität Münster mit immer neuen Klagen. Mehrfach verboten Gerichte dem linken Asta "nicht unmittelbar hochschulbezogene Stellungnahmen"."

Quelle: LEFFERS, Jochen: Klagen, nichts als Klagen. Spiegel-Online, 17.11.04
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,328230,00.html

Die Ereignisse des Jahres 1968 und die Veränderung des politischen Bewusstseins der StudentInnen führten dazu, der Studierendenschaft das Vertretungsrecht in allgemeinpolitischen Fragen abzuerkennen und auf hochschulpolitische Fragen zu beschränken. Die meisten Studierendenschaften verfüg(t)en über Beitragsmittel, die ihnen Handlungsmöglichkeiten geben. Mit der Beschränkung nur auf hochschulpolitische Fragen versuchte die Politik, eine potentielle, über Mittel verfügende Opposition auf ihren "Fachbereich" zu beschränken. Dies weist auf eine Trennung von Wissenschaft und Politik hin.

Die Entscheidung, die manchem einleuchten mag, führt für kritisch-emanzipative StudierendenvertreterInnen teils zu absurden Situationen, nämlich dann, wenn sich ein allgemeinpolitischer Beschluss auf den Bereich der Hochschulpolitik nur indirekt auswirkt. Die Hochschulpolitik steht als Bereich des politischen Feldes immer auch in Zusammenhang mit allgemeinpolitischen Fragen. Oder wie ist es zu erklären, dass für das Bildungswesen "kein Geld" vorhanden sei, während z. B. Streitkräfte der Bundeswehr vermehrt Auslandseinsätze durchführen können?

Der Entzug des politischen Mandats ist juristisches Mittel für den Zweck, unerwünschte Äußerungen der unabhängigen Studierendenschaften zu verhindern. Studierendenschaften wurden deshalb zur Einschüchterung auf Zahlung von Ordnungsgeldern verklagt.

Richtungsentscheidung - Mit der sechsten Novelle des HRG erscheint die Einführung allgemeiner Studiengebühren nur noch eine Frage der Zeit (junge Welt, 23.10.02)

Politisch motivierte Jurisprudenz - Trotz veränderter Rechtslage geht der Streit um das politische Mandat der Studierendenschaften weiter (junge Welt, 23.10.02)

 

Gesetzesänderungen

Eine Veränderung im Hochschulrahmengesetz (Fassung v. 19.01.1999) hat die Gesetzeslage für die Verfaßte Studierendenschaft etwas verbessert. Die Umsetzung dieses Gesetzes auf Landesebene in den jeweiligen Hochschulgesetzen ist Sache der Kulturhoheit der Länder und lässt auf sich warten - abhängig davon, für wie "bedrohlich" es den Regierenden erscheint, Demokratie zu wagen.

Ein Beispiel für eine fortschrittlich-demokratische Entwicklung ist Berlin:

Maulkorberlaß - Rede von VertreterInnen der Verfaßten Studierendenschaft der Humboldt-Universität zum Erhalt des politischen Mandats vor dem Verwaltungsgericht Berlin (junge Welt, 16.07.02)
 

Auszug aus der Rede von Sven Glawion vor dem Berliner Gericht:

"Kläger und Klägerinnen fordern Objektivität und Neutralität in politischen Äußerungen.
Aber was soll das sein? Poststrukturalistische Diskurse, die längst in allen akademischen Disziplinen eine Grundlage von Forschung und Lehre bilden, weisen uns darauf hin, daß jeder Anspruch auf Objektivität eine ideologisch motivierte Konstruktion darstellt.
Politik ist nie objektiv, da Menschen immer subjektiv sind.
Und was bedeutet neutral?
Sollen wir, wenn wir KZ-Überlebende zum Gespräch einladen, auch immer noch einen Nazi einladen, um nicht in den Verdacht zu geraten, antifaschistisch zu sein

Maulkorb gelockert - Neuregelung zu politischem Mandat der Studierendenschaften in Berlin (junge Welt, 17.01.03)

Nachträge - Berlin: Politisches Mandat für Studenten / Urteilsspruch (junge Welt, 18.01.03)

Dennoch setzen sich Streitigkeiten fort, denn während die Gedanken oft frei sind, enden liberale Ideen bei harter Münze:
Hochschulpolitische Nullnummer - Berlin: FDP-Kampagne gegen Studierendenschaften. AStA-Beitrag soll unter Vorbehalt gezahlt werden (junge Welt, 04.02.03)

Ein Vergleich der Aufgaben der Studierendenschaft, wie sie in Hochschulrahmengesetz und Hochschulgesetz verankert sind, findet sich hier >>

 

Emanzipation und Integration

In der Parteinahme für oder gegen das politische Mandat für die Verfasste Studierendenschaft offenbaren sich gegensätzliche Positionen. Treten manche ein für eine aufklärerische Darstellung der Bedingungen gesellschaftlichen Lebens, möchten dagegen andere Bestehendes konservieren und Renomeé erlangen, z. B. bei Sektempfängen. Aufklärung scheitert an Opportunismus, so wie die Emanzipation aus unverschuldeter Unmündigkeit ein Opfer einer Integration in das Vorgegebene werden muss. Was man aber an der Hochschule nicht lernt, lernt man im Leben nimmermehr, steht zu befürchten.

 

Abstiegszeit

Wenn sich allgemeinpolitische Entscheidungen im Bereich der Sozialversicherungen (Arbeitslosigkeit, Rente, Krankheit, Pflege) in allen Lebensphasen bemerkbar machen und auf Studierende bei Krankheit oder dem Fall in die Sozialhilfe bei Arbeitslosigkeit nach dem Studium konkret auswirken (Arbeitslosen"unterstützung" auf Sozialhilfeniveau), ist die Einmischung von Studierenden in diese Entscheidungen notwendig. Studierende von heute sind in einigen Jahren als verantwortlich Handelnde mit den Auswirkungen der gegen breite Schichten gerichteten Politik konfrontiert.

("Soziale") Marktwirtschaft bietet keine Sicherheit und Garantie, und Politik garantiert seit den 1980er Jahren nur noch "Eigenverantwortung", d. h. die Privatisierung von Risiken auch auf die, welche sie sich nicht leisten können. Und da 2/3 der StudentInnen ihr Studium mit Nebenjobs finanzieren müssen und ihnen der Studienabschluss keine Sicherheit auf eine Erwerbsmöglichkeit bietet, tragen sie erhebliches Risiko, zumal die Studienzeit auch nicht mehr als Rentenanspruch gelten soll - Folge "sozialer Reformen".

 

Paragraphen zur Studierendenschaft

Das Hochschulrahmengesetz des Bundes sowie das Hochschulgesetz des Landes Schleswig-Holstein enthalten jeweils einen Paragraphen zur Studierendenschaft. Der Inhalt dieser Paragraphen findet sich hier >>